letzte Aktualisierung:
29.08.2024

Satzung zum Download

  1. Name, Sitz und Vereinslokal
  2. Der Verein wird unter dem Namen "Burschenverein Icking" geführt. Der Verein hat seinen Sitz in Icking. Das Vereinslokal ist der Gasthof Rittergütl in Irschenhausen/Icking.
  3. Zweck
    1. Der Verein dient der Pflege unserer heimischen Kultur. Dies wird insbesondere verwirklicht durch
      1. Erhaltung althergebrachter Bräuche, insbesondere das Aufstellen des Maibaums alle 5 Jahre.
      2. Abhaltung von Tanz- und Theaterveranstaltungen
    2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins
    1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd ist, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Auflösung des Vereins
  6. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die "Maimusi Icking" zwecks Aufstellung des Maibaums.
  7. Organe des Vereins
    1. die Vorstandschaft, bestehend aus 1. und 2. Vorstand, 1.Kassier und 1.Schriftführer
    2. die erweiterte Vorstandschaft aus 2.Kassier, 2.Schriftführer und bis zu 4 Beisitzern
    3. die Mitgliederversammlung
  8. Funktion von Vorstandschaft und erweiterter Vorstandschaft
  9. Den Mitgliedern der Vorstandschaft obliegt ehrenamtlich und ohne jede Bezahlung die Führung des Vereins. Sie hat seine Geschäfte wahrzunehmen und erledigt laufende Angelegenheiten in eigener Verantwortung durch interne Einigung. Beschlussfähig ist sie, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Vorstandschaft wird auf fünf Jahre gewählt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes in der Zwischenzeit bestimmt die restliche Vorstandschaft einen Ersatzmann, der bis zur nächsten jährlichen Versammlung im Amt bleibt, dann aber von der Vollversammlung gewählt werden muss. Die Beisitzer der erweiterten Vorstandschaft unterstützen die Mitglieder der Vorstandschaft in ihrer Arbeit. Die Zahl der Beisitzer wird von der Vorstandschaft festgelegt. Die Beisitzer werden auf der jährlichen Vollversammlung fär ein Jahr gewählt.
  10. Vertretungsberechtigung
  11. Der 1. Vorstand, der 2. Vorstand, der 1. Kassier und der 1. Schriftführer sind berechtigt, den Verein nach 26 BGB einzeln zu vertreten.
  12. Mitgliedschaft
  13. Mitglieder können alle Madel und Burschen (d. h. unverheiratete Frauen und Männer) werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Icking haben. Personen unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Der Antrag zur Vereinsmitgliedschaft erfolgt schriftlich an ein Mitglied der Vorstandschaft. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft.
  14. Beendigung der Mitgliedschaft
    1. Die Mitgliedschaft endet durch:
      1. Heirat
      2. freiwilligen Austritt
      3. Ausschluss
      4. Tod
    2. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss der Vorstandschaft bewirkt werden. Der Beschluss ist dem Betroffenen mit Angabe der Gründe mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Dem betroffenen Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich vor der Vorstandschaft zu rechtfertigen.
  15. Protokoll
  16. Die Sitzungen der Vorstandschaft, des Ausschusses und der Mitgliederversammlung sind vom Schriftführer zu protokollieren. Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom 1. und 2. Vorstand zu unterzeichenen.
  17. Mitgliederversammlung
  18. Einmal im Jahr findet eine Jahreshauptversammlung statt, in der der Jahresbericht der Vorstandschaft und der Kassenabschluss vorgelegt werden. Zusätzlich findet pro Jahr eine allgemeine Versammlung statt. Dabei ist allen Vereinsmitgliedern Gelegenheit zu geben, Fragen, Wünsche und Anträge zu äußern. Zusätzliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf von der Vorstandschaft nach deren Ermessen einberufen werden. Die Einberufung der Mitgliederversammlung wird durch die örtliche Presse (z.B. Isarkurier) bekannt gegeben oder den Vereinsmitgliedern mündlich oder schriftlich mitgeteilt (dies kann auch in Form von E-Mail-Verteilerlisten erfolgen). Der Ankündigung muss mindestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung erfolgen.
  19. Beschlussfassung
    1. Zur Beschlussfassung ist eine einfache Mehrheit erforderlich.
    2. Die Mitgliederversammlung hat ein Recht auf Beschlussfassung und Entscheidung nur bei
      1. Satzungsänderungen
      2. Wahlen der Vorstandschaft, der Beisitzer oder eines Ausschusses
  20. Wahlen
  21. Die Wahlen sind geheim. Der 1. Vorstand leitet die Wahl mit der Unterstützung des Schriftführers. Bei Stimmengleichheit sind solange geheime Stichwahlen durchzuführen, bis ein Kandidat die Mehrheit hat. Einfache Mehrheit genügt.
  22. Versammlungsablauf
  23. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich an die Versammlungsordnung zu halten, um eine ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten. Versammlungsleiter ist der 1. Vorstand, stellvertretend der 2. Vorstand.
    1. Nach Eröffnung der Versammlung sind Unterhaltungen, Zwischenrufe und dergleichen zu unterlassen.
    2. Der Versammlungsleiter erteilt nach der Reihenfolge der Meldungen das Wort.
    3. Diskussionen sind nur auf Aufforderung des Versammlungsleiters zu führen.
  24. Anwesenheitspflicht
  25. Alle Mitglieder sind verpflichtet, bei festgesetzten öffentlichen Versammlungen des Vereins pünktlich zu erscheinen.
    Entschuldigungsgründe sind
    1. Urlaub
    2. wichtige familiäre Angelegenheiten
    3. wichtige Arbeiten
    4. Krankheit
  26. Mitgliedsbeiträge
  27. Die Höhe der Beiträge wird von der Vorstandschaft festgelegt. Die Beiträge sind jährlich an den Kassier zu entrichten.
  28. Rechtsfähiger Verein
  29. Der Burschenverein Icking ist ein nichteingetragener Verein. Sobald sich der Verein aber etabliert, bestehen Anstrebungen den Verein in das Vereinsregister eintragen zu lassen.